Das Zivilrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen oder Unternehmen.
Es umfasst Themen wie Verträge, Eigentum, Schadensersatz und Familienrecht. Grundlage des Zivilrechts ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das u. a. Vorschriften zum Kaufvertrag, Mietvertrag und zur unerlaubten Handlung enthält.
Das Erbrecht regelt, was mit dem Vermögen einer Person nach ihrem Tod geschieht.
Es umfasst die gesetzliche Erbfolge, Testamentserrichtung und Erbverträge. Neben der Verteilung des Nachlasses regelt es auch Ansprüche auf den Pflichtteil und Fragen zur Nachlassverwaltung.
Das Wirtschaftsrecht umfasst die rechtlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen und wirtschaftliche Aktivitäten.
Dazu gehören Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Wettbewerbsrecht und Insolvenzrecht. Es dient der Regulierung von Unternehmensgründungen, Handelsbeziehungen und Marktverhalten.
www.freches-inkasso.de
Inkasso bezeichnet die Einziehung offener Forderungen, meist im Auftrag eines Gläubigers.
Es umfasst Maßnahmen zur Zahlungsaufforderung und -durchsetzung, wie Mahnungen, Verhandlungen oder gerichtliche Schritte. Inkassodienstleister müssen sich an die gesetzlichen Vorgaben, etwa aus dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG), halten.
Das Zivilrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen oder Unternehmen.
Es umfasst Themen wie Verträge, Eigentum, Schadensersatz und Familienrecht. Grundlage des Zivilrechts ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das u. a. Vorschriften zum Kaufvertrag, Mietvertrag und zur unerlaubten Handlung enthält.
Das Erbrecht regelt, was mit dem Vermögen einer Person nach ihrem Tod geschieht.
Es umfasst die gesetzliche Erbfolge, Testamentserrichtung und Erbverträge. Neben der Verteilung des Nachlasses regelt es auch Ansprüche auf den Pflichtteil und Fragen zur Nachlassverwaltung.
Das Wirtschaftsrecht umfasst die rechtlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen und wirtschaftliche Aktivitäten.
Dazu gehören Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Wettbewerbsrecht und Insolvenzrecht. Es dient der Regulierung von Unternehmensgründungen, Handelsbeziehungen und Marktverhalten.
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Inkasso bezeichnet die Einziehung offener Forderungen, meist im Auftrag eines Gläubigers.
Es umfasst Maßnahmen zur Zahlungsaufforderung und -durchsetzung, wie Mahnungen, Verhandlungen oder gerichtliche Schritte. Inkassodienstleister müssen sich an die gesetzlichen Vorgaben, etwa aus dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG), halten.